Chapter 2 | Abschnitt 2 |
236)
And you shall practise equitableness (being fair/fairness) in all things, so you also have to observe equitableness
(fairness) between man and woman, because both of you shall be equal and none given precedence, therefore the same rights apply to woman as to man; the woman shall not be subservient to the man, and vice
versa; therefore the man shall not use the woman and her womb in salaciousness and selfishness for fulfilling
his own pleasure like a field which is ploughed and sown at will for one's own enjoyment; the same rights shall
prevail amongst and between both sexes also during sexual intercourse, therefore equality in all things applies
to man and woman just as an equivalent value is given to both in the conjoining of bodies in order to beget
offspring or for the stimulating and joyful and joining and healing fulfilment of pleasure. |
236)
Und ihr sollt Billigkeit (gerecht sein/Gerechtigkeit) üben in allen Dingen, so ihr auch die Billigkeit
(Gerechtigkeit) zu wahren habt zwischen Mann und Weib, denn beide sollt ihr gleichgestellt
und keiner vorgezogen sein, also für das Weib die gleichen Rechte gelten wie für den Mann;
das Weib soll nicht des Mannes Untertan sein, und also sei das nicht in umgekehrter Weise; und
also soll der Mann das Weib und dessen Schoss nicht in Wollust und Selbstsucht nur zur Erfüllung der eigenen Lustbarkeit benutzen wie einen Acker, auf dem nach Belieben zum eigenen
Vergnügen gepflügt und gesät wird; gleiche Rechte sollen herrschen unter und zwischen beiden
Geschlechtern auch im Beischlaf, so gelte aber bei Mann und Weib die Gleichheit in allen Dingen,
wie also auch eine gleichheitliche Wertigkeit beider gegeben sei bei der Vereinigung der Körper
zur Zeugung von Nachkommenschaft oder zur anregenden und freudigen und verbindenden
und heilsamen Lusterfüllung. |